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Vorbereitende Finanzbuchhaltung

Wir bieten Ihnen als freier Buchhalter nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
PROaktive Unterstützung in stürmischen Zeiten
bei der Finanzbuchhaltung in Ihrem Büro
u. a.

  • Belege kontieren
  • Debitoren und Kreditoren erfassen
  • Zahlungseingänge Debitoren überwachen
  • Debitoren mahnen und Forderungen einziehen
  • Kreditoren Zahlungslauf durchführen
  • Unterstützung beim Jahresabschluss
  • Geschäftsvorgänge archivieren und überwachen
  • Geschäftsbelege sortieren
  • Ablage durchführen
Jetzt unverbindlich anfragen!