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Vorbereitende Finanzbuchhaltung
Wir bieten Ihnen als freier Buchhalter nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
PROaktive Unterstützung in stürmischen Zeiten
bei der Finanzbuchhaltung in Ihrem Büro
u. a.
- Belege kontieren
- Debitoren und Kreditoren erfassen
- Zahlungseingänge Debitoren überwachen
- Debitoren mahnen und Forderungen einziehen
- Kreditoren Zahlungslauf durchführen
- Unterstützung beim Jahresabschluss
- Geschäftsvorgänge archivieren und überwachen
- Geschäftsbelege sortieren
- Ablage durchführen
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